rechtliches
Kirchliches Amtsblatt - Änderung der Vertretungskostenordnung im Mai 2026, Ausgabe 5 Teil A Nr. 46
Vor allem auf Initiative der Bischöfin Nora Steen wurden die Vertretungsvergütungen erhöht. Dies können Sie im Amtsblatt aus dem Mai 2026 nachlesen
Kirchliches Amtsblatt der Nordkirche, Ausgabe Mai 2026 Tei A Nr. 5
rechtliches
Rechtliche Grundlagen für Pastor:innen im Ruhestand in der Nordkirche
Pfarrdienstgesetz der EKD (PfDG.EKD), Pfarrstellen- Vertretungsgesetz – PfStVertrG und Vertretungskostenverordnung – VertrKVO der Nordkirche
März 2026, aktualisiert Amtsblatt Ausgabe 5 Teil A, 31. Mai 2026
§94 Pfarrdienstgesetz der EKD
Mit Beginn des Ruhestandes endet die Pflicht der Pastorinnen und Pastoren zur Dienstleistung. Ihre Rechtsstellung bleibt im übrigen erhalten (öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung).
Sie unterstehen weiterhin der Dienst-, Lehr- und Disziplinaraufsicht des Landeskirchenamtes.
Unmittelbare Ansprechpartnerin sind in der Regel die Pröpste und Pröpstinnen des Wohnortkirchenkreises oder der letzten Tätigkeit für die Übernahme der Vakanzverwaltungen. Sie sind auch diejenigen, die nach der Bereitschaft der Vakanzvertretung anfragen.
Für Projekte und andere Aufgaben, die nicht als Pfarrdienst anzusehen sind und es für solche weiteren Aufgaben keine Pfarrstellen gibt, die vertreten werden könnten, müssten andere vertragliche Regelungen getroffen werden. Dies gilt dann als Nebentätigkeit, die vom Landeskirchenamt – wie auch außerkirchliche Nebentätigkeiten – genehmigt werden muss.
§6 Pfarrstellen- und Vertretungsgesetz Vakanz Verwaltung
Ein Dienstauftrag in diesem Rahmen kann nur mit Zustimmung der Pastorin oder des Pastors erfolgen.
Die Vertretungsregelung gilt auch für ehemals privatrechtlich angestellte Pastorinnen und Pastoren. Sie müssen allerdings arbeitsvertraglich beschäftigt werden.
Die Vertretungsregelung für Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand wird für pastorale Vertretung - überwiegend in Kirchengemeinden aber auch auf Kirchenkreis- oder landeskirchlicher Ebene - genutzt.
Regelmäßiger Dienst mit mindestens der Hälfte eines vollen Dienstumfangs soll jeweils auf längstens ein Jahr befristet werden.
Vertretungskostenverordnung §1 Abs. 3 und §3
Honoriert wird diese pauschal vorübergehenden Vertretungsdienste, die sie mindestens einen Monat ausüben, mit einem vollen Dienstumfang ein Betrag von monatlich 1200 2.000 Euro brutto, mit einem dreiviertel Dienstumfang ein Betrag von monatlich 900 1.500 Euro brutto und mit einem halben Dienstumfang ein Betrag von monatlich 600 1.000 Euro brutto als Vergütung oder Entschädigung gezahlt.
Pastorinnen und Pastoren im Ruhestand, die mit einem viertel Dienstumfang einen vorübergehenden Vertretungsdienst ausüben, erhalten für jeden vollen Monat je 300 500 Euro brutto.
Zusätzliche Vergütungen (Fahrtkostenerstattung von Zuhause zum Arbeitsort wie Zuschüsse Öffentliche Verkehrsmittel, Tankgutschein…) sind nicht vorgesehen, da hier eine Pauschalisierung, die alle Aufwendungen beinhaltet, vorliegt.
Die im Zusammenhang mit der Vakanzverwaltung sowie den Vertretungsdiensten entstehenden notwendigen und nachgewiesenen Kosten und Barauslagen sind in tatsächlicher Höhe, Fahrtkosten nach den Vorschriften des jeweils geltenden Reisekostenrechts durch das zuständige Leitungsorgan der Körperschaft zu erstatten, in der die Vakanzverwaltung oder der Vertretungsdienst wahrgenommen wird.
§8 Pfarrstellen- und Vertretungsgesetz
Für Pastorinnen und Pastoren, die eine Vakanz Verwaltung übernehmen, haben einen Anspruch auf Urlaub und sollen an Konventen teilnehmen.
Kolleg, Studientag, Fort- & Weiterbildung
Abstand, Beistand, Ruhestand
Veranstaltungstipp: Abstand, Beistand, Ruhestand
Das Pastoralkolleg Ratzeburg lädt Pastor:innen und kirchliche Mitarbeitende in den ersten drei Jahren im Ruhestand zu einem besonderen Kolleg ein:
Abstand, Beistand, Ruhestand
Ein Kolleg für Pastor:innen und kirchliche Mitarbeitende in den ersten drei Jahren im Ruhestand
Der Übergang in den Ruhestand bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich — persönlich, beruflich und im Glauben. Dieses Kolleg gibt Raum, den eigenen Platz in der Kirche neu zu finden, die eigene Identität jenseits der offiziellen Funktion zu reflektieren und gemeinsam zu fragen: Wie kann eine Kirche aussehen, in der unterschiedliche Generationen bereichernd miteinander leben und arbeiten?
- Datum: 28.–30. September 2026 (Montag bis Mittwoch)
- Ort: Pastoralkolleg Ratzeburg, Domhof 33, 23909 Ratzeburg
- Kosten: 150 €
- Leitung: Dr. Christian Braune (Pastor em. und Psychotherapeut) und Dr. Nicole Chibici-Revneanu (Rektorin des Pastoralkollegs)
- Plätze: noch vorhanden
Weitere Informationen und Anmeldung direkt beim Pastoralkolleg Ratzeburg:
www.pastoralkolleg-rz.de
Quelle: Pastoralkolleg Ratzeburg (pastoralkolleg-rz.de)
Pastoralkolleg der Nordkirche